Machbarkeitsstudien für Steuerberater und Unternehmer zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung

 

Schritt 1

Aufnahme des Sachverhaltes



Der PMC-Berater nimmt die Daten und Fakten der Pensionszusagen in der Kanzlei des Steuerberaters oder beim Mandanten auf, damit für die Gutachter alle Informationen vollständig zur Verfügung stehen.

Zur Sicherung der Datenqualität setzt der Sachverständige systematisch Checklisten ein.

Der Mandant entscheidet, ob die Daten und Fakten über den Sachverständigen oder direkt an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Metz gesendet werden, um ein Höchstmaß an Vertraulichkeit zu sichern.

Der Mandant unterzeichnet den vorbereiteten Mandatsvertrag, der als pdf-Datei jederzeit abrufbar ist.

Nach Eingang der Unterlagen sagt die Kanzlei einen verbindlichen Festpreis für das Gutachten und einen Erledigungszeitpunkt zu.

 



Schritt 2

Ausstellung des Gutachtens



Die Kanzlei überprüft die eingegangenen Daten, nimmt Kontakt mit dem Steuerberater auf und klärt evtl. zusätzliche Informationen. Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Check-Liste, die als pdf-Datei abrufbar ist. Die Kanzlei leitet evtl. Zusatzaufträge an die Heubeck AG weiter, die das versicherungsmathematische Teilgutachten erstellt. Eine Machbarkeitsstudie hat einen Umfang von 15 – 20 Seiten und folgt einem festen Gliederungsschema.

 



Schritt 3

Auswertung des Gutachtens



Die Kanzlei versendet die Machbarkeitsstudie über die PMC an den Steuerberater.

Dieser entscheidet mit dem Sachverständigen, ob weitere Arbeiten erforderlich sind.

Dies können sein:

Erstellung von Nachträgen, Verpfändungsvereinbarungen, Übertragungsvereinbarungen, verbindliche Auskünfte zum geplanten Verzicht bzw. Befreiungsanträge gemäß § 4e StG etc.

 

 

 



 

Alle vertraulichen Unterlagen senden Sie ausschließlich an die Rechtsanwälte Dr. jur. Horst Metz und Kollegen per

 

  • Post:            Bayenthalgürtel 4 / Oberländerufer  DE 50968 Köln
  • Fax Nummer:  0221-93.70.71.99
  • Mail Adresse:  metz@metz-bav.de

 

 Die Kanzlei erreichen Sie unter folgender Rufnummer

  • 0221- 93.70.710