Berechnungen zur Pensionsrückstellung für Steuerberater

Schritt 1

Aufnahme des Sachverhaltes

 

Der PMC-Berater nimmt die Daten und Fakten der Pensionszusagen in der Kanzlei des Steuerberaters auf, damit für die Gutachter alle Informationen vollständig zur Verfügung stehen. Zur Sicherung der Datenqualität setzt der Sachverständige systematisch Checklisten ein.

 

Der Mandant entscheidet, ob die Daten und Fakten über den Sachverständigen oder direkt an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Metz gesendet werden, um ein Höchstmaß an Vertraulichkeit zu sichern.

 

Der Mandant unterzeichnet den vorbereiteten Mandatsvertrag, der als pdf-Datei jederzeit abrufbar ist. Nach Eingang der Unterlagen sagt die Kanzlei einen verbindlichen Festpreis für das Gutachten und einen Erledigungszeitpunkt zu.

 

Schritt 2

Ausstellung des Gutachtens

 

Die Kanzlei überprüft die eingegangenen Daten, nimmt Kontakt mit dem Steuerberater auf und klärt evtl. zusätzliche Informationen. Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Check-Liste, die als pdf-Datei abrufbar ist. Die Kanzlei leitet den Auftrag an die Heubeck AG weiter, die das versicherungsmathematische  Gutachten erstellt.

 

Schritt 3

Auswertung des Gutachtens

Die Kanzlei versendet die Gutachten über den PMC-Sachverständigen an den Steuerberater. Dieser entscheidet mit dem Sachverständigen, ob weitere Arbeiten erforderlich sind.

Dies können sein:

 

Alternative Berechnungen, Nachträge, Verpfändungsvereinbarungen