Beispiele aus unserer Beratung.

 

 

Arbeitgeber sucht Honorarberater.

 

Ein Software-Unternehmen wollte für seine Mitarbeiter eine bAV im Wege der Entgeltumwandlung einrichten. Es sollten nur solche Versicherungslösungen gewählt werden, bei denen uns keine Courtage gezahlt würde.

PMC wurde mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt, um die mögliche Haftung für die neuen Betriebsrenten zu erläutern. So dann haben wir eine Informationsveranstaltungen durchgeführt und die Mitarbeiter individuell beraten. Die gesamte Beratung erfolgte gegen ein festes Honorar.

 

 

Geschäftsführer sucht Lösungen.

 

1.

Ein Familienunternehmer im Sauerland findet keinen Nachfolger in der Familie und sucht stattdessen einen Manager in der Industrie, den er langfristig mit einer attraktiven Beteiligung und einer Pensionszusage binden möchte.

PMC wurde beauftragt ein Modell zu entwickeln, dass für den Manager eine attraktive Form ist, um sein hohes steuerpflichtiges Einkommen in eine Pensionszusage umzuwandeln.

 

2.

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhält von seinem Steuerberater den Hinweis, dass seine Gesamtvergütung aus Cash und Betriebsrente nicht mehr finanzierbar ist. Diese Tatsache gefährdet die steuerliche Anerkennung des Modells und bringt die Gefahr der Nachversteuerung.

 

 

Gesellschafter benötigen eine Bewertung. 

 

1.

Die Herren A und B haben 1995 eine GmbH mit je 50 % Anteil gegründet und betreiben ein IT Unternehmen. A und B sind beide Geschäftsführer. Nach 4 Jahren wächst der Ertrag erheblich. Der Steuerberater empfiehlt Einkünfte aus der bAV zu schaffen, ohne dass die GmbH steuerpflichtige Gewinne hat. Die Lösung ist, A und B eine Pensionszusage zu erteilen. Die Finanzierung erfolgt über eine Rückdeckungsversicherung. Nach 10 Jahren empfiehlt ein neuer bAV-Berater der Versicherung die alte Zusage durch eine neue zu ersetzen. Ein Jahr später verkaufen A und B 50 % des Betriebes.

PMC erhält den Auftrag, den Wert der Zusagen zu ermitteln und zu klären, ob die Abfindung, der Verzicht oder die Übertragung auf einen Pensionsfonds die richtige Strategie für die Zukunft ist.

 

2.

Der 60-jährige Unternehmer A plant den Generationswechsel nachdem der Sohn das Ingenieursstudium abgeschlossen hat. Er hat sich vor 20 Jahren als 100%iger Gesellschafter der GmbH eine Betriebsrente von 5.000 EUR erteilt, die ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden soll. Der Unternehmer befürchtet, dass die GmbH nicht in der Lage sein wird, seine Rente zu bezahlen, weil sich die Marktlage verschlechtern wird.

Er bat PMC um ein Gutachten, welche Handlungsalternativen er hat um seine Rente zu sichern und möglichst die GmbH von finanziellen Verpflichtungen zu entlasten.

 

3.

Ein 68-jähriger Gesellschafter verhandelt über den Verkauf seiner Anteile an einen amerikanischen Käufer. Im Laufe der Jahre waren die Pensionszusagen abgefunden und durch Zeitwertkonten mit dem Namen „Deferred Compensation“ ersetzt worden. Im Rahmen der Due Dilligence behauptet der Käufer, dass die bAV nicht ordnungsgemäß abgefunden wurde, sondern auch die DC eine Pensionsverpflichtung des Verkäufers sei.

Der beauftragte Merger bat PMC um ein Rechtsgutachten zur Klarstellung, damit der Deal nicht in der letzten Minute platzt.

 

 

Steuerberater braucht Unterstützung. 

 

Der Steuerberater A hat festgestellt, dass die bestehende Pensionszusage seines Mandanten nicht mehr finanzierbar ist. Er diskutiert, welche Handlungsalternativen es gibt. Der Mandant verlangt einen umfassenden Überblick.

Der Steuerberater bat PMC seine Beratung zu unterstützen und beauftragte uns mit einer Analyse und einer Machbarkeitsstudie zur Beantwortung der Fragen seines Mandanten.

 

 

Merger sucht Support zur Bewertung.

 

Unternehmensberater und Fachanwälte sind bei Unternehmensverkäufen beauftragt alle rechtlichen Verpflichtungen zu klären, die auf den Käufer übergehen könnten. Bei Pensionsverpflichtungen ist der Käufer zumeist nicht bereit diese zu übernehmen und bewertet diese Risiken mit einem erheblichen Abschlag auf den Kaufpreis. So wird die bAV häufig zu einem sog. „deal-breaker“ und Verhandlungen scheitern.

Wir helfen Mergern die komplexen, rechtlichen Fragen durch Rechtsgutachten zu beantworten und schaffen Lösungen, die für beide Parteien zu einer angemessenen Bewertung der Verpflichtungen führt. Häufig sind dabei begriffliche Missverständnisse aufzuklären, die sich aus den komplexen Begriffen der bAV ergeben.

PMC-Angebot für Merger ist:

- Due Dilligance-Analysen von Pensionszusagen insbesondere für Geschäftsführer, Vorstand u.a.

- Vorschläge zur Bewertung bzw. zum Ausstieg aus Pensionsverpflichtungen