Honorare für unsere Dienstleistungen.
Wir arbeiten nur auf der Basis schriftlicher Verträge. Dazu senden Ihnen einen kurzen Vertragstext als PDF-Datei zu, den Sie bitte bitte ergänzen und unterzeichnen. Erst dann können wir für Sie tätig werden. Im einzelen gilt folgendes:
1.
Die Gutachten der Anwälte und
der Aktuare werden zu Festpreisen erstellt. Das Honorar richtet sich u.a. nach dem RVG.
2.
Die Ausschreibungen der zu übertragenden Anwartschaften an einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse und andere neue Treuhänder erfolgen zu unserem Stundensatz als Honorarberater oder alternativ als technischer Makler.
Unsere Vergütung als Honorarberater richtet sich, wie bei Übertragungen und Verkäufen üblich, nach einer allgemeinen Grundgebühr sowie einem Erfolgshonorar.
Die Grundgebühr folgt dem Gegenstandswert und der Beratungsgebühr analog § 21 der Steuerberatervergütungs-Verordnung.
Der Stundenansatz beträgt 155,00 Euro zzgl. MwSt.. Fahrtkosten werden gesondert nach dem EStG abgerechnet.
Pension Management Consultants
PMC
Die Kompetenz in der bAV Beratung
